Grünes Kinderbetreuungskonzept
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[Bearbeiten] ZUR SITUATION
In Tirol wird derzeit ein neues Kinderbildungs- und betreuungsgesetz erarbeitet. Der Umstand, dass es in Bezug auf Kinderbetreuung in Tirol einen enormen Nachholbedarf gibt, birgt die einmalige Chance, von denen zu lernen, die hier schon weiter sind. Wir wollen nicht nur darüber jammern, dass es in Frankreich, Belgien oder Skandinavien angeblich um so vieles besser ist, sondern uns dafür einsetzen, dass es in Tirol am besten wird.
Wichtig ist uns vor allem ein sehr auf die Kinder abgestimmtes Betreuungsmodell. Alle Kinder sind unterschiedlich und viele Eltern haben unterschiedliche Bedürfnisse. Ein Nebeneinander von öffentlichen und privaten Einrichtungen, von Institutionen und Betreuung durch die Eltern daheim, Tageseltern und Krippen, Kindergruppen, Kindergärten, Horten, schulischer Nachmittagsbetreuung soll eine breite Palette für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Eltern bieten. Wir unterstützen auch ein breites Angebot von unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und setzen uns ein für eine hochwertige Ausbildung und gerechte Bezahlung der PädagogInnen.
Tirol hat betreffend bedarfsgerechter und qualitativ hochwertiger Betreuung aller Altersgruppen insgesamt gesehen enormen Nachholbedarf und hinkt unserer Ansicht nach weit hinter den Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Einzelne, sehr gut ausgebaute Standorte können nicht über den insgesamt noch großen Nachholbedarf in Sachen Kinderbetreuung in Tirol hinweg täuschen.
Keine bedarfsorientierte Verfügbarkeit an Kinderbetreuungsangeboten:
Die Verfügbarkeit an Kinderbetreuungsangeboten ist nicht bedarfsorientiert. Beispiele dafür sind unflexible Öffnungszeiten von Kindergärten, der Mangel an Tagesbetreuungsangeboten und Kleinkinderbetreuung in ländlichen Regionen. Es fehlen koordinierte Maßnahmen für eine Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit für Erziehende.
Kinderbetreuung wird vorwiegend als Kostenfrage behandelt:
Anstelle inhaltlicher Ziele und Perspektiven steht die “Kostenfrage” meist im Mittelpunkt der Politik. Das von der Landesregierung im Juni vorzulegende Konzept könnte (?) eine bedarfsorientierte und nach zukunftsweisenden Qualitätskriterien ausgerichtete Weiterentwicklung der Kinderbetreuung bringen. Wir werden sehen.
[Bearbeiten] Spielgruppen
Laut Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2008/2009, TirStat
Im Betreuungsjahr 2008/2009 gab es in Tirol 79 nicht-institutionelle Spielgruppen (oder "Kinderspielgruppen"). In diesen Gruppen waren insgesamt 1.108 Kinder untergebracht, davon 753 Kinder unter 3 Jahren und 355 Kinder im Alter von 3 Jahren und darüber. Diese 79 Kindergruppen sind unter 15 Stunden pro Woche geöffnet. Im Vergleich zum Jahr 2007/08 werden um 3 Gruppen weniger gezählt, die Zahl der Kinder in den Kinderspielgruppen ist um 28 Kinder oder 2,5 % gesunken.
[Bearbeiten] Kinderkrippen/Kindergruppen
Laut Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2008/2009, TirStat
Unter den Begriffen Kinderkrippen werden institutionelle Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verstanden. Kindergruppen sind institutionelle Einrichtungen, die schwerpunktmäßig im Kleinkindbereich, aber auch altersübergreifend arbeiten. Während Kinderkrippen sowohl von öffentlichen als auch von privaten Trägern geführt werden können, sind Kindergruppen per se private, von Eltern geführte Einrichtungen. Im Betreuungsjahr 2008/09 gab es von diesen Einrichtungen 164 in ganz Tirol, die insgesamt 3.446 Kinder aufnehmen konnten. 2.630 dieser Kinder waren unter 3 Jahren, 816 Kinder waren 3 Jahre alt oder älter. Somit werden in Spielgruppen, Kinderkrippen und Kindergruppen zusammen insgesamt 3.383 Kinder unter 3 Jahren betreut. Das sind 19,4% der Tiroler Kinder unter drei Jahren. Dies bedeutet eine Zunahme der Betreuungsquote von 2,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Die Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Kleinkindbereich ist im ländlichen Bereich noch im Aufbau begriffen. 40 % der etwas größeren Tiroler Gemeinden zwischen 1.000 und 5.000 Einwohnern haben bereits eine Kinderkrippe oder Kindergruppe, was erfreulich ist! Jedoch bedeutet dies leider auch, dass 60 % dieser Gemeinden noch keine eigene Einrichtung besitzen, ganz geschweige von den noch kleineren Gemeinden. In manchen Fällen funktioniert eine wirklich für Eltern und Kinder praktikable gemeindeübergreifende Kooperation, die Beispiele sind jedoch an einer Hand abzählbar. 87 % der Einrichtungen werden von privaten Organisationen (Vereine bzw. gemeinnützige Institutionen, Kirche, Betriebe) geführt, 13 % werden von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Tilak, Bund) erhalten.
Laut der Statistik des Landes Tirols bieten 61 % der Kinderkrippen und -gruppen sog. "Ganztagsbetreuung" an. Die Kriterien für diese Klassifizierung sind allerdings eine Öffnung von mind. 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, mind. dreimal die Woche. Den Kriterien der Vif-Bestimmung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (mind. 45 Stunden Wochenöffnungszeit, an 4 Tagen in der Woche mind. 9 1/2 Stunden geöffnet, höchstens 5 Wochen Ferien im Jahr) entsprechen diese bei weitem nicht. Aussagekräftiger sind folgende Zahlen, geltend für die Wochentage Montag bis Donnerstag:
16 % aller Kinderkrippen und -gruppen schließen vor 13 Uhr
56 % aller Kinderkrippen und -gruppen schließen vor 15 Uhr
60 % aller Kinderkrippen und -gruppen schließen vor 17 Uhr
Um 18 Uhr haben noch 18 %, um 19 Uhr noch 8 % aller Kinderkrippen und -gruppen geöffnet.
[Bearbeiten] Kindergärten
Laut Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2008/2009, TirStat
Im Betreuungsjahr 2008/09 gab es in Tirol insgesamt 443 Kindergärten, in denen 18.410 Kinder betreut wurden. 9 Einrichtungen verstehen sich als Integrationskindergärten, weitere 16 führen integrative Gruppen. Gemeinsam mit der Einzelintegration in diversen weiteren Kindergärten sowie 45 Kindern mit Handicap in Kinderkrippen und Horten sind rund 95 % aller Tiroler Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung in die Betreuung in den Kindertagesheimen einbezogen.
In 97% der Tiroler Gemeinden gibt es einen Kindergarten, davon sind 88 % in öffentlicher Hand, 12 % werden von privater Seite erhalten.
Von den 443 Kindergärten werden 118 als Ganztagskindergärten (wieder nach den Kriterien des Landes Tirol, Öffnungszeiten mind. von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, mind. drei Tage pro Woche, Mittagstisch) geführt, davon befinden sich 68 % in den Bezirken Innsbruck (48 KiGä) und Innsbruck-Land (33 KiGä). In den Bezirken Landeck, Lienz und Reutte gibt es jeweils nur einen (!) Ganztagskindergarten im gesamten Bezirk.
Der Umstand, dass nur 56% der Mütter bzw. alleinerziehenden Eltern berufstätig sind, und davon mehr als Dreiviertel eine Teilzeitstelle innehaben, zeigt deutlich, dass das derzeitige Angebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht optimal unterstützen. Die fehlende Öffnung während den Ferienzeiten wurde in den letzten Jahren durch das Projekt "Regionale Sommerbetreuung" teilweise entschärft. Dabei werden die Personalkosten für die 9 Sommerferienwochen vom Land übernommen - es entstehen für die Träger also kaum Kosten. Die Oster- und Weihnachtsferien sowie andere freie Tage bleiben jedoch oft noch geschlossen.
Weiters zeigt die Statistik bezüglich der Personalstruktur, dass rund ein Drittel der BetreuerInnen keinerlei einschlägige Ausbildung aufweisen kann. Ebenfalls bemerkenswert ist der Umstand, dass nur 10 Männer (5 als ausgebildete Kindergartenpädagogen und 5 als Helfer) in den Tiroler Kindergärten tätig sind.
[Bearbeiten] Horte
Laut Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2008/2009, TirStat
Diese Einrichtung sind für Kinder, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen für die Zeiten außerhalb des Unterrichts (durchschnittliche Öffnungszeit 12 - 17 Uhr).
Im Betreuungsjahr 2008/09 gab es in Tirol 56 Horte, in denen 1.778 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren betreut wurden. Auch diese Einrichtungen sind eher in großen Gemeinden zu finden.
Wie bei den Kindergärten ergeben sich auch bei den Horten aufgrund der ferienbedingten Schließtage große Probleme für berufstätige Eltern betreffend die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf.
[Bearbeiten] Tagesmütter/väter
Laut Statistik der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol 2008/2009, TirStat
Es gab im Betreuungsjahr 2008/09 241 Tageseltern, die 855 Kinder betreuten.
Derzeit gibt es in Tirol jedoch nur einen einzigen ausübenden TAGESVATER (http://tagesvater.gnx.at)
[Bearbeiten] FAZIT
Das derzeitige Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur unzureichend.
Besonders problematisch gestaltet sich die Situation in den Ferien und vor allem in den Bezirken Landeck, Imst, Kitzbühel, Landeck und Lienz.
Fehlen tun vor allem flexible Betreuungszeiten, wo die Anmeldung nach Bedarf kurzfristig erfolgen kann und die Öffnungszeiten dem täglichen Bedarf angepasst werden. Schnelle und unbürokratische Lösungen sind im herkömmlichen Kinderbetreuungssystem oft nicht vorgesehen. Dort, wo selbstbestimmte und professionelle Kinderbetreuungseinrichtungen tätig sind, kämpfen diese oft nach langjährigem Bestehen immer noch um die nötige Anerkennung bzw. finanzielle Unterstützung durch die Gemeinden.
[Bearbeiten] ASPEKTE EINER BEDARFSGERECHTEN KINDERBETREUUNG
Wir Grüne verstehen unter Kinderbetreuung die familienergänzende institutionelle Kinderbetreuung, gewährleistet durch eine Vielzahl von Angeboten für Kinder von 0 bis 12 Jahren (Kleinkindergruppen, Tageseltern, Kindergärten, altersgemischte Gruppen, schulische Nachmittagsbetreuung und Horte - diese optimaler als Ganztags- und Gesamtschulen). Die Entwicklung von Kindern hängt sowohl von familiären Rahmenbedingungen als auch von außerfamiliären Angeboten und Rahmenbedingungen ab. Außerfamiliäre Kinderbetreuung fördert insbesondere die soziale Kompetenz der Heranwachsenden. Die Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit und Qualität von Einrichtungen und Angeboten sind daher wesentliche Faktoren.
Kinderbetreuung hat viele Aspekte Ist in öffentlichen Debatten von Kinderbetreuung die Rede, so geht es dabei nicht nur um die Frage der Organisation, Qualität und Finanzierung von Angeboten, sondern gleichzeitig um den – oft heiß umkämpften – gesellschaftspolitischen Stellenwert. Dabei sind verschiedene Dimensionen zu berücksichtigen:
[Bearbeiten] Wirtschaftspolitische Aspekte
Es gibt keinen gesellschaftlichen Bereich, in dem die Befunde so eindeutig sind und der noch dazu auch ökonomisch höchst interessant ist. (Prof. Firlei, Salzburg)
Alle Studien belegen, dass jeder Euro, der in Vereinbarkeit investiert wird, sich in 20 – 25 Jahren um das Dreifache rechnet. Geld für Kinderbetreuung ist daher keine soziale Transferleistung sondern eine Investition. Eine Investition gegen Armut, für mehr Beiträge in die Sozialversicherung, für Wirtschaftswachstum, für die Erhaltung der solidarischen Altersabsicherung.
Bemerkenswert ist, dass jahrelang trotz massivem Drängen von Frauen, Parteien, Insitutionen in Sachen Kinderbetreuung keine Bewegung verspürbar war, und dass just zu dem Zeitpunkt, da die Wirtschaft und der Staat aus wirtschaftspolitischen Erwägungen das in ihr schlummernde Potential erkennen, Kinderbetreuung plötzlich zu einem breit – auch von Männern – diskutierten Thema wird. Ökonomie beginnt also Familienideologie zu überholen. Denn die Erfahrung hat offenbar gezeigt, dass Ideologie keine Kinder erzeugt, sondern dass es dazu politische Maßnahmen braucht. Diese Ökonomisierung ist auch bedenklich, dann nämlich, wenn die Qualitätsfrage ausgeblendet würde. Dennoch sollen wir sie beim Schopf packen und damit pädagogische, bildungspolitische, familienpolitische und frauenpolitische Forderungen verknüpfen. An erster Stelle muss für Frauen und Männer die Wahlfreiheit stehen, aber sie muss eben von einer theoretischen zu einer faktischen werden.
Wichtig parallel zu Kinderbetreuung sind ein kinderfreundliches Klima und erweiterte Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Denn nur wer mitzusprechen hat wird auch tatsächlich mitgedacht.
[Bearbeiten] Aspekte einer vereinbarkeitsorientierten Familienpolitik
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein Aspekt einer vereinbarkeitsorientierten Familienpolitik. Zu dieser gehört auch eine Änderung der Arbeitswelt (es kann ja nicht so sein, dass Eltern/v.a. Frauen dann erwerbstätig sind und die ganze Familien- und Hausarbeit tragen und somit auf 80 Stunden pro Woche kommen), sowie eine Verstärkung der Präsenz der Väter in den Familien. Vereinbarkeit ist Optimierung von Erwerbstätigkeit, Familienarbeit und partnerschaftlicher Aufteilung mit dem Ziel Eltern frei zu machen, dass sie dann wirklich Zeit haben für die Kinder. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung schafft nicht die Wahlfreiheit ab, sondern macht diese erstmals möglich. Außerfamiliäre Kinderbetreuung erfüllt für Familien eine ergänzende und entlastende Funktion. Eine zukunftsweisende Familienpolitik berücksichtigt dabei die Vielfalt von Familienformen und ihre unterschiedlichen Rahmenbedingungen (wie zum Beispiel für Alleinerziehende). Es können nicht bestimmte Lebensformen, die tradierten Familien- und Rollenbildern entsprechen, privilegiert und dafür andere diskriminiert werden. Eine zukunftsweisende Familienpolitik orientiert sich an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Erziehende.
[Bearbeiten] Gender Aspekte
Das traditionelle Frauenbild - Hausfrau und Mutter – entspricht nicht der Realität weiblicher Biographien. Ergebnisse von Untersuchungen zeigen, daß es ”Nur-Hausfrauen” fast nicht gibt (in Österreich nur 3%). Dagegen ist die ”Mischbiographie” Normalität - gekennzeichnet durch berufliche Tätigkeit, Karenzzeit, Wiedereinstieg, Teilzeitarbeit mit entsprechend schlechter sozialer Absicherung. Erfahrungen in westlichen Industriegesellschaften zeigen, dass ohne entsprechende politische Maßnahmen Frauen an den Rand des Arbeitsmarkts gedrängt werden. Als ein Haupthemmnis für die Rückkehr von Frauen in den Beruf gilt der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen. Frauen möchten arbeiten. Daher wünschen sie sich bessere Arbeitsbedingungen und ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen. Während sich in vielen europäischen Ländern mit entsprechender Vereinbarkeitspolitik Frauen- und Männerlöhne langsam nähern, ist in Österreich die Differenz von ca. 30% seit Jahrzehnten versteinert. Alle Studien zur Lebens- und Einkommenssituation in Tirol – von der Armutsstudie bis zur Kaufkraftuntersuchung – zeigen: Armut und Armutsgefährdung sind weiblich, Teilzeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind Frauendomäne, die niedrige Frauenvollerwerbsquote ist Mitursache für die vergleichsweise niedrigen Einkommen in Tirol. Und ein Zahnrädchen im Getriebe spielt dabei der Mangel an wirklich bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine immer noch aktuelle JUFF-Studie zeigt, dass im Oberland, mit einer besonders schlechten Betreuungsstruktur, nicht nur die Arbeitslosigkeit generell sehr hoch ist, sondern die weibliche Arbeitslosigkeit mit über 8% weit über der der Männer liegt. Die Zukunft liegt daher in der Betreuungsstruktur und nicht in individuellen Transferleistungen (Kinderbetreuungsgeld). Denn Frauen lassen sich die Berufstätigkeit nicht mehr abkaufen.
[Bearbeiten] Pädagogische und bildungspolitische Aspekte
Kinderbetreuung ist ein Bildungs- und Erziehungsangebot und keine bloße ”Aufbewahrungsleistung”. Das bedeutet zweierlei: Erstens erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit – analog zu den Pflichtschulen – den Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten für alle Kinder. Zweitens ist die Qualität der Angebote mitentscheidend. Dabei wirken sich die Rahmenbedingungen wie die Größe von Gruppen oder Qualifizierung, Fortbildung und Arbeitsbedingungen von Betreuungspersonen auf die Qualität aus. In einer Gesellschaft, in der alte soziale Netze – von der Großfamilie, über die Mehrkindfamilie, die Vater-Mutter Kind-Familie bis hin zu nachbarschaftlichen Strukturen – in Auflösung begriffen sind, spielen Betreuungseinrichtungen – ja sogar die Schule – zunehmend eine zentrale sozialpädagogische Rolle. Sozialverhalten im Kreise anderer Kinder, seien es Gleichaltrige oder ältere bzw. jüngere Kinder, ist kaum irgendwo besser erlernbar, als in Betreuungseinrichtungen. Sie können und sollen die Eltern/Elternteil nicht ersetzen, sind aber eine unverzichtbare Ergänzung. Auch die Integration von Kindern mit Behinderung oder Kindern nicht-deutscher Muttersprache sind in diesen Einrichtungen selbstverständlicher weil spielerischer erlernbar als irgendwo sonst. Voraussetzung dafür jedoch ist, dass auch für uns Grüne die Qualitätsfrage – von der pädagogischen Aus- und Fortbildung der BetreuerInnen, der Gruppengröße und den adäquaten räumlichen Voraussetzungen her – eine zentrale sein muss.
[Bearbeiten] Der Kostenaspekt
Grundsätzlich wird die Finanzierung zwar als öffentliche Angelegenheit betrachtet. Die Art und Weise der Beteiligung der öffentlichen Hand hängt aber nicht nur von vorhandenen Mitteln, sondern auch von politischen Zielvorstellungen und Prioritäten ab. Dabei können unterschiedliche Sichtweisen gegenübergestellt werden: => ”Kinderbetreuung ist eine Kostenfrage”: Wenn man Kinderbetreuung als ”Luxus”, als möglicherweise ”verzichtbar” und vorwiegend als ”Kostenfrage” behandelt, ist Kinderbetreuung immer zu teuer. Kosteneinsparung und die Einschränkung der Rolle der öffentlichen Hand hat aus dieser Sicht Vorrang gegenüber der Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten. => ”Kinderbetreuung kostet Geld und bringt Nutzen”: Der oben genannten Sichtweise ist eine Haltung gegenüberzustellen, die von der Notwendigkeit von Kinderbetreuung als öffentliches Angebot ausgeht. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Kostenfrage vernachlässigt wird. Allerdings wird gegenüber den Kosten der Nutzen von Kinderbetreuung betont. Eine Politik, die dieser Haltung entspricht, macht Kinderbetreuung zur Priorität. Sie bemüht sich um geeignete Finanzierungsmodelle sowie um bedarfsgerechte, effiziente und qualitätsvolle Angebote.
[Bearbeiten] DERZEITIGE PROBLEME UND GRÜNE GEDANKEN
[Bearbeiten] Grundlegende Probleme
In den letzten Jahren war die Politik (teilweise auf Landesebene v.a. aber auf Gemeindeebene) in Sachen Kinderbetreuung von folgendem geprägt:
Defensive Haltung gegenüber Kinderbetreuung Einer konservativen familien- und frauenpolitischen Haltung, wie bei der ÖVP vor allem bei den vielen Bürgermeistern noch weit verbreitet, ist ein offensiver Umgang mit Kinderbetreuung (“Recht auf Kinderbetreuung als öffentliche Leistung”) fremd. Es gilt: Kinderbetreuung soll es zwar geben, aber sie darf nicht viel kosten. Kinderbetreuung als Beruf hat keinen entsprechenden gesellschaftlichen Wert. Sie wird nicht als kompetente und qualifizierte Tätigkeit verstanden, sondern eher als weibliche Gratis- oder Billig-Leistung.
Priorität der Kostenfrage Die Landesregierung und vor allem viele Gemeinden stellten die Kostenfrage in den Vordergrund und verzichteten auf Ziele und Perspektiven (Verfügbarkeit, Qualität, Weiterentwicklung). Das Recht auf Kinderbetreuung wurde als teures und daher unrealisierbares Recht angesehen. Das politische Handeln entsprach nicht dem Handlungsbedarf, der sich aus den genannten Defiziten und Bedarfslagen (Flexibilität der Öffnungszeiten, Verfügbarkeit in ländlichen Regionen, Kooperationsmodelle, Qualitätsstandards usw.) ergibt.
Der fragwürdige Umgang mit dem Bedarf an Kinderbetreuung Bedarfserhebungen orientierten sich bisher – wenn überhaupt - an den vorhandenen Plätzen und den prognostizierten demographischen Entwicklungstrends. Jedoch kann ein zukünftiger Bedarf nicht alleine daraus abgelesen werden. Er hängt immer auch von der Einschätzung gesellschaftlicher Ausgangsbedingungen und von politischen Zielen ab. Wer z.B. vom Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen ausgeht, gelangt zu einer anderen Bedarfseinschätzung, als jemand, der Kinderbetreuung primär als Luxus betrachtet. Interessanterweise spielen Bedarfsfragen bei anderen öffentlichen Ausgaben – wie bei Großsporteinrichtungen – keine Rolle. Die zentrale Frage lautet nicht, wie viele Kinder wir haben, sondern wie viele Kinder wir wollen. Zu berücksichtigen ist auch die Bedarfsfalle zwischen Stadt und Land. In der Stadt ist er kaum zu decken mit den vorhandenen Mittel, am Land gibt es angeblich keinen, weil er halt nicht zum Vorschein kommen darf.
Inwieweit diese Defizite durch das neue Kinderbetreuungskonzept des Landes behoben werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
[Bearbeiten] Betreuung der unter 3-Jährigen
[Bearbeiten] Grüne Vorschläge
=> Kleinkindergruppen müssen von Land und vor allem Gemeinden als unverzichtbare Betreuungseinrichtungen anerkannt werden. Das heißt, sie sind von beiden Gebietskörperschaften zu fördern. Die Verpflichtung zur Finanzierung durch Land und Gemeinden muss im Zuge des neuen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes verankert werden. Die Bewilligungspflicht soll beim Land und nicht bei den Gemeinden liegen.
=> Die Finanzierung muss einen jahresdurchgängigen Betrieb gewährleisten, der auch bei fallweiser geringerer Belegung die Finanzierbarkeit und damit die Weiterexistenz sichert.
=> Die Planungssicherheit für Einrichtungen - öffentlich wie privat - muss durch mehrjährige und gut durchdachte Finanzierungspläne und Richtlinien gegeben sein.
=> Das Land definiert im neuen Kinderbetreuungsgesetz die Qualität samt Evaluierung.
=> Ausbildung der BetreuerInnen: Diese müssen eine einschlägige Ausbildung nachweisen, die aber auch berufsbegleitend absolviert werden kann. Vielfalt in der Ausbildung ist erwünscht unter gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität der Ausbildung in den Bereichen Fachwissen, Praxiserfahrung und Selbsterfahrung.
=> Fortbildung/Weiterbildung: Jährliche Fort- und Weiterbildung ist Standard für alle PädagogInnen. Das derzeitige, sehr gute Angebot des Landes Tirols soll allen zugänglich, von allen auch verpflichtend genutzt und weiterhin in der hohen Qualität ausgebaut werden. Supervision gehört als integraler Teil zur Fort- und Weiterbildung dazu und muss von Einrichtungen bezahlt werden.
=> Raumerfordernisse: die 2,5 qm pro Kind und Betreuerin können nur eine grobe Richtlinie sein. Wichtig ist die Gewährung von einmaligen Investitionszuschüssen für die kindgerechte Adaptierung und/oder Neuschaffung von Innen- und Außenräumen. Dabei geht es nicht nur um die Gesamtfläche der Einrichtung, sondern auch um die Raumaufteilung (Nischen schaffen, Möglichkeiten zum Teilen der Gruppe, Bewegungsmöglichkeiten, ...), die Lage sowie die Möglichkeit zur Nutzung von anderen Räumlichkeiten und Flächen (Spielplätze, Turnhallen - die auch wirklich frei sind, Wald und Wiesen). Räume sind etwas sehr spezifisches für jede Einrichtung, hängen vom pädagogischen Konzept ab und können nicht generell landesweit vereinheitlicht vorgeschrieben werden.
=> Betreuungsschlüssel: pro Betreuerin nicht mehr als 6 anwesende Kinder, Kinder unter 2 1/2 Jahren zählen doppelt, Kinder unter 1 1/2 Jahren senken den Betreuungsschlüssel auf 1 zu 4
=> Elternmitsprache: Besonders in der Kleinkindbetreuung ist die Kommunikation und die aktive Zusammenarbeit zwischen den BetreuerInnen und Eltern wichtig. Elternträgerschaft soll gestärkt, Elternbeiräte in anderen Trägerorganisationen etabliert werden. Kommunikation zwischen Eltern und BetreuerInnen hat beinhaltet nicht nur den Aspekt der Elternmitsprache, sondern auch Aspekte wie Elternbildung, Feedback und direkte Motivation der BetreuerInnen, bessere Wirksamkeit der Arbeit mit dem Kind auf beiden Seiten.
=> Tageseltern: Trägerorganisationen von Tageseltern haben bereits klare Standards für Qualität, Ausbildung, Betreuungsschlüssel und Raumverhältnisse definiert. Diese bilden eine ausgezeichnete Grundlage für das neue Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz. Das Know-How der Dachorganisationen muss in diesem Bereich von Landesseite genutzt werden.
[Bearbeiten] Kindergärten/Horte
[Bearbeiten] Grüne Finanzierungsideen
Geht man vom ökonomischen Aspekt einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung aus, muss man feststellen, dass die Hauptprofiteure (höhere Steuereinnahmen, geringere Sozialausgaben, bessere Beitragsstruktur bei den Krankenkassen, bessere Altersabsicherung, mehr Kinder ) Bund, Länder und Gemeinden sein werden. Die Investion öffentlicher Mittel in Kinderbetreuung darf von RegierungspolitikerInnen daher nicht weiterhin als "Gnadenakt" zur angenehmeren Gestaltung der Lebensrealität für BürgerInnen dargestellt werden, diese Investionen sind grundlegende Voraussetzung für eine stabile Gesellschaft und deren Volkswirtschaft. Der Bund hat mit der geschlossenen 15A-Vereinbarung über den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote seine Verantwortung erkannt und sich zur Mitfinanzierung bekannt. Jetzt liegt es an der Tiroler Landesregierung möglichst viele erforderliche Projekt rasch umzusetzen, nachdem sie sich unverständlicherweise monatelang gegen die Unterzeichnung dieser Vereinbarung gesträubt hat.
Wie könnte eine finanzielle Regelung daher für Tirol aussehen:
[Bearbeiten] langfristig
Langfristiges Ziel aller politischen Bemühungen in Sachen Kinderbetreuung muss eine Abschaffung der Elternbeiträge und damit eine gänzliche Kostenübernahme durch die öffentliche Hand sein.
Schon im frühkindlichen Bereich sind die Betreuungseinrichtungen gleichzeitig Bildungseinrichtungen. Alle Kinder müssen im Sinne der Chancengleichheit die Möglichkeit haben, Platz in der für die Familie geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung zu finden. Die Kostenfreiheit soll für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und auch für Ganztagsbetreuung angepeilt werden.
Aktuell gibts es in Tirol allerdings immer noch enormen Aufholbedarf an einem flächendeckenden, ganzjährigen, ganztägigen und qualitativ hochwertigen Angebot. Daher müssen die Bemühungen vorerst Richtung Schließung dieser Lücken gehen. Die mit dem Bund geschlossene 15A-Vereinbarung bezüglich dem verstärkenden Angebotsausbau garantiert dazu Kostenbeteiligung von Bundesseite und muss rasch und umfangreich umgesetzt werden.
[Bearbeiten] kurzfristig
Wir dürfen gespannt sein, was das neue Kinderbetreuungsgesetz in dieser Frage verändern wird. Die derzeitige Landesmitfinanzierung von Kindergärten und Horten ist insoferne unzulänglich, als sie zwar die Kindergärtnerin der ersten Gruppe zur Gänze finanziert (Art Starthilfe für kleine Gemeinden, um überhaupt eine Kindergartengruppe zu öffnen), die Kindergärtnerinnen der weiteren Gruppen aber nur mehr zur Hälfte und die Helferinnen gar nicht. Der 20%ige Zuschlag der Kosten der ersten Kindergärtnerin für GanztagsKIGA spiegelt bei weitem nicht den Personalkostenanstieg bei bedarfsgerechter Öffnung. In Innsbruck z.B. trägt das Land nur zu 22,4% zu den Personalkosten bei. Das heißt, dass über den „Einstiegssockel“ hinaus der Landesbeitrag zu den Personalkosten generell gehoben werden muss – bis zu 50% aller Personalkosten – wobei da wirkliche Anreize (Staffelung) zur Ausweitung der tages- und jahresdurchgängigen Öffnungszeiten einzubauen sind.
Weiters darf es nicht so sein, dass Kinder nur in der Wohnortgemeinde einen Kindergartenplatz bekommen oder in einer anderen Gemeinde überproportional viel zahlen, sondern dass Kinder generell in ganz Tirol einen Betreuungsplatz bekommen und der finanzielle Ausgleich zwischen Land und Wohnsitzgemeinde erfolgt.
[Bearbeiten] Schulkinderbetreuung
Langfristiges Ziel in der Frage der Betreuung von Schulkindern muss während der Schulzeit eine Ganztagesschule sein, die ab der 5. Schulstufe als Gesamtschule zu führen ist.
Kurzfristig und auch zukünftig in Ferienzeiten muss Schulkinderbetreuung in Schulen selber oder in Horten, dort durch die öffentliche Hand oder privat, angeboten werden. Etliche PädagogInnen geben der Hortbetreuung – also außerhalb der Schule – den Vorzug, da damit für die Kinder Freiheit vom Schulalltag und mehr „Freizeitcharakter“. Wo kein Hort etabliert werden kann, soll Nachmittagsbetreuung auch an Schulen stattfinden, die Qualität hängt vom Angebot ab. Die Infrastruktureinrichtungen der Schulen bieten beste Voraussetzungen für eine zusätzliche Nachmittagsnutzung. Zudem könnten Vereine – wie Sport- oder Kulturvereine, usw. – eingebunden werden. Auch diese Betreuungsformen müssen langfristig ohne Elternbeiträge finanziert werden können.
[Bearbeiten] Betriebliche Kinderbetreuung
Die Wirtschaft fordert flexible ArbeitnehmerInnen und profitiert natürlich von entsprechenden Betreuungsangeboten. Sie ist daher in die Pflicht zu nehmen. Allerdings ist für Betriebe eine eigene Betreuungseinrichtung erst finanzier- und machbar, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben, bzw. sich einige naheliegende Betriebe zusammenschließen. Interessanterweise zeigen best practice Beispiele betreffend der Vereinbarkeit in Betrieben, dass diese Initiativen meist von Unternehmerseite und kaum von Betriebsrats- oder Gewerkschaftsebene ausgehen.
Als Anreiz können Wirtschaftsförderungsmaßnahmen des Landes an betrieblichen Investionen und Anstrengungen zur Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geknüpft werden.
[Bearbeiten] GRUNDZÜGE EINES GRÜNEN KINDERBETREUUNGSGESETZES
[Bearbeiten] Kinder und Erziehende haben ein Recht auf Kinderbetreuung
Kinderbetreuung zählt zu den notwendigen öffentlichen infrastrukturellen Leistungen, ”die für das tägliche Leben und seine Organisation mit vertretbarem Aufwand notwendig sind” (Grünes Grundsatzprogramm). Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützen eine ”Fairteilung” von Ressourcen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. Sie zählen zum sozialen Netz einer offenen und solidarischen Gesellschaft, um Menschen neue Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes und ihren Fähigkeiten entsprechendes Leben zu öffnen. Die Entwicklung von Kindern hängt von familiären Rahmenbedingungen u n d von Angeboten des Umfelds ab. Kinderbetreuungsangebote ergänzen die Familie und unterstützen die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf für Frauen und Männer.
[Bearbeiten] Bedarfsgerechtes Angebot für alle Altersgruppen
Eltern sollen über die Form der Betreuung ihrer Kinder selbst entscheiden können. Es braucht daher verschiedene Formen zu erschwinglichen Preisen.
=> Verpflichtung von Land und Gemeinden selbstorganisierte oder öffentliche Kleinkindergruppen, Horte und Tageselternorganisationen so finanziell zu unterstützen, dass sie entstehen und pädagogisch qualitativ arbeiten können.
=> Festlegung der Voraussetzung für Verpflichtung zur Unterstützung oder Schaffung einer Gruppe (keine Gewinnabsicht, räumliche und personelle Voraussetzungen, pädagogische Anforderungen, Angemessenheit von Miete/BK)
=> Der Landesbeitrag zu den Personalkosten von Kindergärten und Schulkindbetreuungsformen ist generell anzuheben und hat wirkliche Anreize für bedarfsgerechte tages- und jahresdurchgängige Öffnungszeiten zu bieten. Gruppen unter 20 Kinder sind beim Landespersonalbeitrag zu berücksichtigen.
=> Die Sprengelgrenzen sind aufzuheben. Die Wohnsitzgemeinde leistet ihren Beitrag, egal wo das Kind eine Betreuungseinrichtung besucht.
=> Für den ländlichen Raum sind gemeindeübergreifende Angebote zu forcieren, wobei auch für den Bereich der Kinderbetreuung Gemeindeverbände anzudenken sind.
=> Altersübergreifende Gruppen sind mit entsprechender altersadäquater Personalausstattung und räumlicher Ausstattung zuzulassen und vorzusehen.
=> Ab 12 Kindern ist in einer Gemeinde eine Kindergartengruppe einzurichten (bisher Kannbestimmung) – Ausnahmen für geringere Anzahl im ländlichen Raum möglich.
=> Shuttledienste sind für den ländlichen Raum vorzusehen und mitzufinanzieren.
=> Die Öffnungszeiten sind vom Schulzeitgesetz zu entkoppeln. Die geänderten Dienstzeiten des Betreuungspersonals haben sich in der Entlohnung niederzuschlagen.
=> Unterscheidung von Öffnungszeit und Besuchszeit. Während die Öffnungszeit bedarfsgerecht und flexibel sein soll, ist die individuelle tages- und jahresdurchgängige Besuchszeit nach pädagogischen Grundsätzen und den Bedürfnissen der Eltern zu gestalten.
=> Die rigiden Raumnutzungsbestimmungen sind zu liberalisieren, um flexiblere Nutzungen möglich zu machen. Die Benützung durch kindergarten- oder hortähnliche Einrichtungen soll keine Zweckentfremdung darstellen.
=> Einbindung betrieblicher Betreuungseinrichtungen in das gesamte Fördersystem, wenn diese für alle Bediensteten zugänglich und keine andere Einrichtung in zumutbarer Entfernung
=> Förderung kooperativer zwischenbetrieblicher Einrichtungen
[Bearbeiten] Qualität ist entscheidend
Flexible und effiziente Angebotsformen dürfen nicht auf Kosten der Qualität gehen. Die Qualität von Kinderbetreuung ist mitentscheidend für die Entwicklung von Kindern. Dabei geht es um angemessene Qualitätsstandards und Arbeitsbedingungen. Die Qualität und die Rahmenbedingungen von Kinderbetreuung müssen an internationalen Standards und Best Practice-Beispielen gemessen werden. Die Arbeitsbedingungen, unter denen die betreuenden PädagogInnen tätig sein, müssen für diese akzeptabel und zufriedenstellend sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die PädagogInnen die Freude am Umgang mit Kindern verlieren und somit ihrer Aufgabe nicht mehr optimal nachkommen können, weil sie die Bedürfnisse der Kinder nicht mehr erkennen. Dies erzeugt Unzufriedenheit bei den Kindern, sie werden unruhig und teilweise verhaltensauffällig, im Versuch ihren Bedürfnissen auf andere Art mehr Gehör zu verschaffen. Unser Ziel muss also sein, die Arbeitsbedingungen der PädagogInnen so zu gestalten, dass sie ihren Aufgaben mit viel Freude, Engagement und Empathie nachkommen mögen.
Dazu braucht es:
=> Festlegung und Anwendung fachlich und international anerkannter Qualitätsstandards an Ausbildung (Ausbildung zur KindergartenpädagogIn als universitäres Studium), Einsatz von Fachkräften, Gruppen und Raumgrößen, pädagogische Qualität
=> Ermöglichung von ausreichend Vor- und Nachbereitungszeiten für die PädagogInnen, um die zusätzlichen Aufgaben wie Planung und Umsetzung von spezifischen Förderangeboten, Sprachförderung, Elternberatung und Entwicklungsgespräche etc. entsprechend pädagogisch vor- und nachbereiten zu können.
=> Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Aufwertung von Kinderbetreuung als qualifizierte berufliche Tätigkeit - Kleinkind- und KindergartenpädagogInnen sind BildungsexpertInnen im Elementarbereich. Dementsprechend müssen sie auch entlohnt werden, daher fordern wir eine Anhebung des Grundlohn von + 40%.
=> Reduzierung der Gruppengrößen (unter 3 Jahren: 6 Kinder pro BetreuerIn, ab dem Kindergarten: max. 8 Kinder pro BetreuerIn)
[Bearbeiten] Integration ist notwendig
=> Streichung der Möglichkeit, behinderte Kinder abweisen zu können. Im Gegenteil, behinderte Kinder brauchen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
=> Integrationsgruppe in jeder Gemeinde/Gemeindeverband
=> Einzelintegration vom Versuchsstatus zum Recht machen, bei entsprechendem Ausbau des Systems mobiler SonderkindergärtnerInnen.
=> Forcierung der Integration in Horten und anderen Schulkinderbetreuungseinrichtungen.
=> Aufbau von Integrationshilfen für Kleinkindergruppen.
=> Verstärkte Ausbildung von muttersprachlichen Kindergärtnerinnen, Assistentinnen und Früherzieherinnen, muttersprachliche Sprachassistentinnen mit dem Ziel, dass kein Kind ohne deutsche Sprachkenntnis vom Kindergarten in die Schule wechselt.
[Bearbeiten] Demokratisierung der Kinderbetreuung
Während in Kindergruppen die Mitsprache der Eltern schon beinahe zur Selbstausbeutung wird, ist die Elterneinbindung im Kinderkrippen-/Kindergarten-/Hortbereich unterentwickelt. Dabei geht es bei erzieherischen Fragen IMMER um ein starkes Miteinander zwischen Familien und PädagogInnen.
Eltern werden oft noch als "Störfaktor" in der pädagogischen Arbeit wahrgenommen - und es ist richtig: Elternarbeit (aus PädagogInnen- und Trägersicht) ist anstrengend... aber nicht nur anstrengend, sondern auch bereichernd, motivierend und qualitätsfördernd.
Demokratisierung bezieht sich aber nicht nur auf die Eltern, auch PädagogInnen gehören viel mehr in das Zentrum gestellt. Derzeit ist es leider so, dass viele immer noch nicht die Anerkennung bekommen, die sie verdienen (ganz geschweige von der monetären Entlohnung). Auch von Selbstbestimmung und eigener Entfaltung der PädagogInnen zum Besten der Kinder und der gelebten Pädagogik sind wir noch weit entfernt.
=> Demokratisierung heißt, Eltern und PädagogInnen gemeinsam die Möglichkeit zu bieten, in einem Forum über die beiderseitigen Anliegen und Themen der Kinderbildung und -betreuung zu reden, zusammen bestmögliche Wege und Lösungen zu suchen und diese gemeinsam umzusetzen.
=> Festlegung von Elternversammlungen mindestens zweimal im Semester. Mindestens ein pädagogisches Thema pro Elternversammlung sollte Standard sein (nicht nur organisatorische Fragen klären)
=> Installierung eines Elternbeirates. Festlegung der Kompetenzen als Empfehlungsorgan an Kita-Leitung und Erhalter zu organisatorischen Fragen wie Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Ausweitung oder Einschränkung der Gruppenzahl, Kinderzahl der Gruppe, Ausstattung, Veranstaltungen, Versuchen, Einsatz von Eltern als MiterzieherInnen. Der Beirat ist vom Erhalter zu Entscheidungen in diesen Fragen zu informieren.
[Bearbeiten] DANKSAGUNG
Die ursprüngliche Variante wurde von der Innsbrucker Stadträtin Uschi Schwarzl erstellt. Landtagsabgeordnete Christine Baur und Landessprecherin Ingrid Felipe haben das Konzept aktualisiert.
Folgenden Personen und Institutionen wird für Ihre Mithilfe gedankt:
=> Doris Linser, die bei diesem Thema über Jahre nie locker gelassen hat
=> Dipl.VW. Katharina Dennhardt vom Verein selbstorganisierter Kindergruppen für ihre steten öffentlichen Forderungen und viele Gespräche
=> Mag. Ulli Nachtschatt von Frauen im Brennpunkt für Gespräche und Unterlagen zu Tageseltern
=> Zukunftszentrum für interessante Studien und Veranstaltungen zum Thema
=> Salzburger Grüne – v.a. Cyriak Schwaighofer – für viel theoretische Vordenkarbeit
=> Maria Wageneder von den Grünen Oberösterreichs für ihren wertvollen österreichweiten Überblick
=> Dr. Beyer von der volkswirtschaftlichen Abteilung der Wirtschaftskammer für betriebliches Mitdenken
=> Marianne Kapper von Integration Tirol
=> Rainer Patek von den Innsbrucker Grünen für das Beisteuern wertvoller mathematischer Kenntnisse betreffend Finanzierungsfragen
=> beim Landesvorstand der Tiroler Grünen für viel Diskussionsgeduld und nicht zuletzt bei den MitarbeiterInnen des Peerhofkindergartens, bei denen ich anhand meiner beiden Kinder sehen konnte, wie ein öffentlicher Ganztagskindergarten pädagogisch hervorragend arbeiten kann.
